Lautstärke-Limit: V-Nissg und 100dB(A) – was gilt für Schallpegel an Events in der Schweiz?

Lautstärke-Limit: V-Nissg und 100dB(A) – was gilt für Schallpegel an Events in der Schweiz?

Autor: Datum: 16th Mrz 2025 Kategorie: Tutorial

Egal ob Geburtstagsparty, Openair-Konzert oder Daydance: In der Schweiz gibt es klare Regeln für Veranstaltungen, wenn es um den Schallpegel geht. So soll das Publikum vor Gehörschäden geschützt werden. Das müssen Sie als Event-Organistorin oder Veranstalter wissen.

Wer schon einmal in den USA an einem Konzert war, hat es erlebt: Es kann wirklich unangenehm laut werden. In der Schweiz sind ohrenbetäubende Bässe und schrillende Gitarren theoretisch natürlich auch möglich, aber zu hohe Schallpegel sind hierzulande verboten. Geregelt ist das alles in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung und Schall, kurz V-NISSG.

Die magische Grenze von 93 Dezibel

Was gilt? Halten wir es zuerst einfach: Bis 93 Dezibel Schallpegel muss man an gar nichts denken. Diese Grenze gilt übrigens generell für Veranstaltungen, die sich an Kinder richten, zum Beispiel Kinder-Fasnacht oder Kinderkonzerte. Wer Musik und Sprache mit mehr als 93 Dezibel verstärken will, muss diverse Auflagen erfüllen.

Bei Konzerten, Disco- oder Party-Veranstaltungen gilt entweder ein maximaler Schallpegel von 96 Dezibel oder 100 Dezibel. Gemessen wird der Schallpegel in einem Stundenmittel (LAeq60) und mit einer A-Bewertung (dem menschlichen Gehör nachempfundene Frequenzkurve). Deshalb liest man immer von 96 dB(A) oder 100 dB(A).

Die Lautstärkemessung erfolgt nicht nach physikalischen Vorgaben (dB C, rot), sondern nach einer Bewertungskurve, die dem Frequenzverlauf des menschlichen Gehörs angepasst ist (dB A, blau). Frequenzen im Mittel- und Hochtonbereich zwischen 2000 und 8000 Herz werden höher gewichtet. Diese Frequenzen lösen bei Menschen eher das Gefühl von «Schmerzen» aus, wenn sie überbetont sind (z.B. bei zu schrillenden Gitarren oder zu laut gemischten hohen Frauenstimmen).

In der Regel können Veranstalterinnen und Veranstalter selbst entscheiden, wie laut ihr Event sein soll. Nur in Ausnahmefällen schreiben Gemeinden maximale Schallpegel vor, z.B. bei Veranstaltungen im Freien oder bei Problemen mit der Nachbarschaft.

Konzert und Disco: 100 db(A) sind Pflicht

Je nach Lautstärke haben die Veranstalterinnen und Veranstalter unterschiedliche Pflichten (vgl. Grafik). So gilt: Wer lauter ist als 93 dB(A), muss sein Publikum darüber informieren, zum Beispiel mit Plakaten, die das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zur Verfügung stellt. Zudem müssen kostenlos Ohrenstöpsel abgegeben werden.

Vor allem aber gilt: Es braucht Messungen. Bei Veranstaltungen über 96 dB(A) und länger als drei Stunden, müssen die aufgezeichneten Messwerte nach dem Event noch über sechs Monate aufbewahrt werden, damit die Behörden bei Bedarf jederzeit nachprüfen können, ob die Regeln eingehalten worden sind.

Tabelle zur Verordnung V-NissG des Bundesamts für Gesundheit, Anmeldung von Veranstaltungen mit Schallpegeln von 93, 96 oder 100 Dezibeln
Bei Veranstaltungen über 93 dB(A) muss gemessen werden. Damit man weiss, ob man diese 93 dB überschreitet, empfiehlt sich eine Messung generell bei allen verstärkten Musikveranstaltungen. Zudem gilt: Gehörschutz abgeben und Informationsplakate aufhängen!

Die Aufzeichnung selbst hat korrekt zu erfolgen: Gemessen wird am lautesten Punkt für das Publikum, wenn das Messmikrofon an einem anderen Standort steht (zum Beispiel beim Mischpult), dann muss auch eine entsprechende Korrektur (Offset) einberechnet werden.

Spätestens jetzt wird klar: Dazu braucht es Fachwissen und richtige Messgeräte. Aus diesem Grund möchten viele Veranstalter einfach auf einen höheren Schallpegel verzichten – in der Meinung, sie könnten sich so den bürokratischen Aufwand sparen. Aber so einfach ist es nicht, denn Schall ist ja nicht nur Lärm, sondern auch Musik.

Lautsprecher von MSL Eventtechnik, im Vordergrund ein Messmikrofon zur Einhaltung der Schallpegel gemäss Verordnung V-Nissg
Die Schallpegel-Messung muss am für das Publikum lautesten Punkt erfolgen. In diesem Fall war dies rund einen halben Meter von den Lautsprechern entfernt.

Musik soll nicht nur leise oder laut sein, sondern vor allem angenehm oder schön klingen. Damit dies gelingt, sind unterschiedliche Lautstärken notwendig. Klar: Hintergrund-Musik zum Essen oder ein kleiner Akustik-Gig im Restaurant funktionieren auch mit 93 Dezibel. Aber eine Hardrock-Band mit Schlagzeug hat schon auf der Bühne einen Schallpegel von weit über 93 Dezibel – so dass weniger Pegel im Publikum gar nicht möglich ist.

Veranstaltungen müssen angemeldet werden

Hier empfiehlt es sich also dringend, eine Veranstaltung mit 100 dB zu planen – es wird eh so laut. Wer aber keine Meldung an die Behörden gemacht hat, muss dann mit hohen Bussen rechnen. Wie laut eine Veranstaltung voraussichtlich wird, ist für Laien manchmal nicht einfach abzuschätzen. Aus diesem Grund helfen wir mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Beschallung gerne weiter.

Grundsätzlich gilt: Wer einen DJ engagiert oder eine Live-Band, der tut gut daran, sich um die Schallschutz-Verordnung zu kümmern und die entsprechenden Massnahmen zu ergreifen. Veranstaltungen über 93 Dezibel müssen den Behörden gemeldet werden (es braucht keine Bewilligung dafür, aber eben eine Meldung). Dazu gibt es Formulare, meistens von den Kantonen zur Verfügung gestellt:

  • Kanton Aargau: Informationen zum Schallschutz und Formular für die Anmeldung, zuständig sind die Gemeinden (Kontrollen erfolgen durch kant. Stellen und/oder Regionalpolizei)
  • Kanton Luzern: Informationen und Meldeformular (Online); Hinweis: Auch Veranstaltungen ohne Verstärkung (z.B. Guggenmusik-Konzerte) mit Schallpegel über 93 dB haben Auflagen (kostenloser Gehörschutz und Informationen für das Publikum)
  • Kanton Zürich: Informationen und Meldeformular, zuständig ist hier die kantonale Fachstelle
  • Kanton Solothurn: Informationen und Meldeformular (Online)

Wer eine Veranstaltung anmeldet, verpflichtet sich damit natürlich auch zur Kontrolle der Schallpegel. Dafür sind richtige Messgeräte notwendig. Theoretisch könnte man den Schallpegel zwar auch einfach mit seinem Handy und einer kostenlosen App messen, aber die meisten Smartphone-Messungen halten einer Prüfung leider nicht stand. Wenn Polizei oder Lärmschutz-Beauftragte dann mit ihren (professionellen) Messgeräten eine Kontrolle durchführen, droht das böse Erwachen.

Aus diesem Grund sind professionelle Messungen zwingend. MSL Eventtechnik hat verschiedene Schallpegel-Messgeräte an Lager. Einige davon verfügen auch über grosse Anzeigen, damit zum Beispiel der DJ sofort merkt, wenn er das Gesetz verletzt, und entsprechend die Lautstärke reduzieren kann.

MSL Eventtechnik unterstützt Sie also bei der Einhaltung der Regeln, mit professionellem Equipment und auch mit den notwendigen Messprotokollen, auf denen wir unsere Messung nachvollziehbar erläutern und damit Diskussionen und Streitigkeiten mit den Behörden vermeiden.

Schallpegel-Messgeräte von MSL Eventtechnik für den Einsatz an Konzerten oder Disco-Veranstaltungen zur Einhaltung der Schallgrenzwerte gemäss Verordnung V-Nissg
MSL Eventtechnik setzt auf Geräte von AMIX und NTI zur korrekten Messung von Schallpegeln. Dazu ist auch Fachwissen notwendig, zum Beispiel für die korrekte Offset-Korrektur (Differenz zwischen lautestem Punkt für das Publikum und dem realen Messpunkt während der Veranstaltung).

Eine gute Akustik ist entscheidend für den Schallschutz

Bei einigen Veranstaltungen ist es für Tontechniker schwierig, die strengen Schweizer Normen erfüllen zu können. Auch hier können die Veranstalterinnen und Veranstalter ihre Verantwortung wahrnehmen und schon im Vorfeld Massnahmen ergreifen, damit gerade Konzerte nicht übermässig laut werden. Denn oft gilt: Die Raumakustik bestimmt den Schallpegel mit.

Beispiel Rockkonzert in einem Festzelt: Die glatten Kunststoff-Blachen reflektieren einige (eher unangenehme) Frequenzen stark und sorgen damit für höhere Ausschläge am Schallpegel-Messgerät. Eine mit Molton (feuerfester, dicker Bühnenstoff) isolierte Bühne hilft, diese Reflexionen zu reduzieren und damit auch die Lautstärke.

Auch zu tief montierte Lautsprecher sind ein Problem – weil ja bekanntlich am lautesten Ort gemessen werden muss. Wenn Lautsprecher-Syteme möglichst hoch montiert werden, dann verteilt sich der Schall besser und die maximale Pegelbelastung für das Publikum sinkt. Damit man Sound oder Stimmen überall gut hört, werden zusätzliche Lautsprecher im hinteren Teil der Veranstaltungsräume empfohlen. Auch dies ist eine sehr hilfreiche Massnahme.

Lautsprecher und Bühne von MSL Eventtechnik am Kreisturnfest Schafisheim 2024: Ideales Setup zur Einhaltung der Schallpegel-Vorschriften gemäss V-Nissg
Klarer Sound im ganzen Festzelt, Schallpegel problemlos unter 100 db(A): Mit ausreichend Lautsprechern und einer gut eingepackten Bühne funktioniert das.

Solche Massnahmen sind oft mit zusätzlichen Kosten verbunden bei der Miete von Veranstaltungstechnik – aber häufig sehr viel billger als die drohenden Bussgelder. Und schliesslich profitiert auch das Publikum: Es muss weniger Lärm ertragen und freut sich über den besseren Klang.

Musikerinnen und Musiker haben grossen Einfluss

Natürlich sollten auch Musikerinnen und Musiker ein Interesse an der Gesundheit ihrer Fans haben. Auf der Bühne sind viele Massnahmen möglich, um den Schallpegel zu reduzieren. Die Gitarrenverstärker gehören auf die Bühnenseite und nicht direkt ins Publikum gerichtet, die Becken am Schlagzeug kann man dämpfen (mit Cympads) und im Idealfall hört sich die Band selbst über Kopfhörer (InEar-Monitoring) und braucht deshalb keine brachial lauten Lautsprecher auf der Bühne.

Musiker mit InEar-Monitoring von MSL Eventtechnik
InEar-Monitoring verhindert hohe Schallpegel auf der Bühne und macht damit den Sound für das Publikum sauberer. Auch Musikerinnen und Musiker tragen also viel bei zu einem gelungenen Schallschutz.

Auch in diesem Bereich verfügt MSL Eventtechnik über ausgewiesene Expertise, da wir seit Jahren diverse Musikgruppen technisch begleiten. Gerne beraten wir Musikerinnen und Musiker professionell zum Beispiel beim Umstieg auf InEar-Monitoring und stellen dafür auch gerne fixfertige Mixer-Racks zusammen.

Musikerinnen, Tontechniker, Veranstalter: Alle zusammen sollten ein grosses Interesse daran haben, dass es gut tönt an ihrem Event und dass die Lautstärke legal ist. Wir von MSL Eventtechnik helfen Ihnen als Organisator eines Events sehr gerne dabei. Denn wir wissen, was gilt. Und wir wissen, was es dazu braucht.

Wenn auch Sie noch mehr wissen wollen zur Vorbereitung Ihrer Events, dann lesen Sie die weiteren Tutorials auf unserer Website:

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